Sicherheit für Aussteller und Besucher
Selbstverständlich sind diese technischen Richtlinien bindend für alle Aussteller und Veranstalter, weil sie gleichzeitig auch Sicherheitsbestimmungen enthalten, die im Interesse der Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sind mit den zuständigen Ämtern vor Ort abgestimmt.
Die Messegesellschaften behalten sich natürlich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Als Aussteller sind Sie gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen und zu beachten. Es liegt im Ermessen der Messeveranstalter, die Durchführung einer Veranstaltung oder die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer zu untersagen, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind.